Stand: 08/09 165 REGEL 20 – GEDRÄNGE

In allen Spielen, die nicht durch die Schüler- und Jugendregeln bzw. durch die DRJ-Spielordnung geregelt sind (Erwachsenen-Bereich) dürfen nur Spieler in der Ersten-Reihe eingesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (15er und 10er Rugby). Im 7er und 8er Rugby dürfen nur Spieler unter 18 Jahren in der Ersten-Reihe eingesetzt werden, die eine Einverständniserklärung der Eltern sowie ein ärztliches Attest vorweisen können.

In allen Spiel- und Altersklassen des DRV unterhalb der 2. Bundesliga kommen die U-19 Regelvariationen zur Anwendung.

In den Altersklassen U-8 bis U-14 finden zusätzliche Regelungen Anwendung.

20.13 DRV - ANWEISUNG

Wenn der Schiedsrichter der Meinung ist, dass die Spieler in der Ersten Reihe nicht in der Lage sind eine gute und sichere Körperposition einzunehmen, die es gewährleistet ein sicheres Gedränge durchzuführen, muss er im Interesse der Sicherheit die Gedränge nach Regel 3.14 (d) fortsetzen.

Der Schiedsrichter, und nicht der Kapitän oder Trainer einer Mannschaft, entscheidet ob und wann die Sicherheit in einem Gedränge nicht mehr gewährleistet ist.

Strafe: Jeder Verstoß gegen einen Teil der Regel 3.14 (d) [unumkämpftes Gedränge] wird mit einem Straftritt bestraft

Wenn ein Spiel aus irgend einem Grund von einem Schiedsrichter geleitet wird, der keine offizielle Ausbildung hat, dann muss das Gedränge zwingend nach Regel 3.14 (d) unumkämpft durchgeführt werden.

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