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Stand: 08/09 165 REGEL 20 –
GEDRÄNGE |
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In allen Spielen, die nicht durch die Schüler- und
Jugendregeln bzw. durch die DRJ-Spielordnung geregelt sind
(Erwachsenen-Bereich) dürfen nur Spieler in der Ersten-Reihe eingesetzt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (15er und 10er Rugby). Im 7er
und 8er Rugby dürfen nur Spieler unter 18 Jahren in der Ersten-Reihe
eingesetzt werden, die eine Einverständniserklärung der Eltern sowie ein
ärztliches Attest vorweisen können. |
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In allen Spiel- und Altersklassen des DRV unterhalb
der 2. Bundesliga kommen die U-19 Regelvariationen zur Anwendung. In den Altersklassen U-8 bis U-14 finden zusätzliche
Regelungen Anwendung. |
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20.13 DRV - ANWEISUNG |
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Wenn
der Schiedsrichter der Meinung ist, dass die Spieler in der Ersten Reihe
nicht in der Lage sind eine gute und sichere Körperposition einzunehmen, die
es gewährleistet ein sicheres Gedränge durchzuführen, muss er im Interesse
der Sicherheit die Gedränge nach Regel 3.14 (d) fortsetzen. |
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Der
Schiedsrichter, und nicht der Kapitän oder Trainer einer Mannschaft,
entscheidet ob und wann die Sicherheit in einem Gedränge nicht mehr
gewährleistet ist. |
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Strafe: Jeder Verstoß gegen einen Teil der Regel 3.14
(d) [unumkämpftes Gedränge] wird mit einem Straftritt bestraft |
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Wenn ein Spiel aus irgend einem Grund von einem
Schiedsrichter geleitet wird, der keine offizielle Ausbildung hat, dann muss
das Gedränge zwingend nach Regel 3.14 (d) unumkämpft durchgeführt werden. |