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3. Liga-Süd-West – Liga-Ausschuss Verfahren
BSC 1899 Offenbach wg. Spielverlegung Offenbacher Antrag und Einspruch
abgelehnt (19.11.10) |
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Meine Herren, der Liga -Ausschuss ist zu einem Beschluss
gekommen. Nach eindringlicher Diskussion und mit
einer 3:1 Mehrheit, kommt der Liga-Ausschuss zu folgender Entscheidung: Angelegenheit: Antrag von BSC Offenbach zur
Spielverlegung des Spiels RC Aachen gegen BSC Offenbach Beschluss: Der Liga-Ausschuss folgt der
Argumentation des Staffelleiters und lehnt die Spielverlegung ab. Begründung: In der laufenden Saison wurde bereits
zweimal von anderen Mannschaften ähnlich gelagerte Anträge gestellt. Beide
wurden abgelehnt. Eine Zustimmung zur Verlegung würde eine einseitige
Bevorzugung des BSC Offenbach bedeuten, das Gleichbehandlungsprinzip wäre
beschädigt. Deshalb ist einer Verlegung nach den gelten Grundsätzen nicht zu
zustimmen. Weitere
Ausführungen: Der Liga-Ausschuss möchte an dieser
Stelle nochmals die verschiedenen Rollen klar machen: Für den laufenden Spielverkehr ist, wie
in den anderen Ligen auch, der Staffelleiter zuständig. Fragen zum laufenden Spielverkehr oder
Anträge zum laufenden Spielverkehr sind an ihn zu richten. Seine Bescheide
sind gültig. Sollte ein Verein mit der anschließenden
getroffenen Entscheidung unzufrieden sein, steht es ihm frei analog zu den
DRV-Regularien dagegen Einspruch einzulegen. Dann hat der Liga-Ausschuss
darüber zu entscheiden. Die Aufgabe des Liga-Ausschusses ist die
Vorgabe der Grundsätze und Regularien. Lediglich in dieser Saison kommt dem
Liga-Ausschuss ein weitere Rolle als Schiedsgericht zu, da wir eine solche
Stelle noch nicht geschaffen haben. Der Liga -Ausschuss hofft allen Vereinen
an dieser Stelle die zukünftigen Abläufe verdeutlicht zu haben. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des
Liga-Ausschusses für die produktive Zusammenarbeit und die offene Diskussion. mit sportlichem
Gruß Michael Neuner Sprecher des Liga-Ausschusses in der obigen Angelegenheit. |
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