3. Liga-Süd-West – Liga-Ausschuss

Verfahren BSC 1899 Offenbach wg. Spielverlegung

Offenbacher Antrag und Einspruch abgelehnt

(19.11.10)

Meine Herren,

der Liga -Ausschuss ist zu einem Beschluss gekommen.

Nach eindringlicher Diskussion und mit einer 3:1 Mehrheit, kommt der Liga-Ausschuss zu folgender Entscheidung:

Angelegenheit:

Antrag von BSC Offenbach zur Spielverlegung des Spiels RC Aachen gegen BSC Offenbach

Beschluss:

Der Liga-Ausschuss folgt der Argumentation des Staffelleiters und lehnt die Spielverlegung ab.

Begründung:

In der laufenden Saison wurde bereits zweimal von anderen Mannschaften ähnlich gelagerte Anträge gestellt. Beide wurden abgelehnt. Eine Zustimmung zur Verlegung würde eine einseitige Bevorzugung des BSC Offenbach bedeuten, das Gleichbehandlungsprinzip wäre beschädigt. Deshalb ist einer Verlegung nach den gelten Grundsätzen nicht zu zustimmen.

Weitere Ausführungen:

Der Liga-Ausschuss möchte an dieser Stelle nochmals die verschiedenen Rollen klar machen:

Für den laufenden Spielverkehr ist, wie in den anderen Ligen auch, der Staffelleiter zuständig.

Fragen zum laufenden Spielverkehr oder Anträge zum laufenden Spielverkehr sind an ihn zu richten. Seine Bescheide sind gültig.

Sollte ein Verein mit der anschließenden getroffenen Entscheidung unzufrieden sein, steht es ihm frei analog zu den DRV-Regularien dagegen Einspruch einzulegen. Dann hat der Liga-Ausschuss darüber zu entscheiden.

Die Aufgabe des Liga-Ausschusses ist die Vorgabe der Grundsätze und Regularien.

Lediglich in dieser Saison kommt dem Liga-Ausschuss ein weitere Rolle als Schiedsgericht zu, da wir eine solche Stelle noch nicht geschaffen haben.

Der Liga -Ausschuss hofft allen Vereinen an dieser Stelle die zukünftigen Abläufe verdeutlicht zu haben.

Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Liga-Ausschusses für die produktive Zusammenarbeit und die offene Diskussion.

mit sportlichem Gruß

Michael Neuner

Sprecher des Liga-Ausschusses in der obigen Angelegenheit.