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3. Liga-Süd-West – Lizenzordnung ist
online Ligaausschuss
hat die Lizenzordnung erstellt und verabschiedet Lizenz-Antragsformular als Download (07.06.2011) |
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Der
Liga-Ausschuss hat die Lizenzordnung für die 3. Liga Süd-West erstellt und
verabschiedet. Die neue Lizenzordnung basiert auf der
DRV-Bundesliga-Lizenzordnung Darin
sind die Vorgaben und Pflichten für die Vereine geregelt. Sie enthält die
Themen Saisongebühr, Nachweis der Jugend- und Schülermannschaften, den
Einsatz von ausgebildete, sowie die Gestellung von qualifizierten
Schiedsrichtern für den Einsatz bei Pflichtspielen. Nur
mit gut ausgebildeten Trainern, Schiedsrichtern, sowie gut ausgebildetem und
zahlreichem Nachwuchsarbeit erreichen die Teams in der 3. Liga Süd-West einen
guten Standard. Der ist für die Mannschaften, die in die 2. BL-Süd aufsteigen
möchten, eine Grundvoraussetzung. Ziel
ist die Anpassung der Lizenzbestimmungen in den Bereichen Trainer- und
Schiedsrichterausbildung, sowie in der Nachwuchsarbeit an den Standard der
BL-Vereine. Das soll möglichst in den nächsten fünf Jahren erreicht werden.
Bis dahin gelten stufenweise Übergangslösungen, die die Vereine zügig aber
machbar an das höhere Niveau heranführen sollen. Klaus-Uwe
Gottschlich (3.LSW) |
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Linkt zur Lizenzordnung hier |
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Linkt zum Lizenzantrag hier |
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Hinweise
zur Lizenzordnung |
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Hier noch einige Informationen und Tipps zur
Lizenzordnung: a) Laut § 7 müssen die Vereine den
Nachweis in Form von Kopien der Spielberichtsbögen und einer Bestätigung des
Landesverbandes (Jugendwart) erbringen. Dies wird von uns der DRJ zur
Bestätigung vorgelegt. b) Die Vereine können laut
unserem Antragsformular zwischen dem Nachweis aus der vorangegangenen Saison
2010/11 und aus der neuen 2011/12 wählen. Spätestens bei dem letzterem,
können auf jedem Fall die Vereine auf die notwendige und richtige
Dokumentation Ihrer Schüler- und Jugendspiele über die ordnungsgemäß
ausgefüllten Spielberichtsbogen eindringlich hingewiesen werden. c) Bitte hierzu auch Punkt 5
(Spielgemeinschaften) beachten. Sollte die Spielgemeinschaft von zwei
3.LSW-Vereinen gebildet werden, sollte diese Abweichung von §5 unter §9 zur
Genehmigung mit den entsprechend ausgefüllten Spielberichtsbogen eingereicht
werden. d) Laut Sonderregelung für 2011/12
reicht auch (nur) der entsprechende Nachweis von zwei U08-Mannschaften (je
vier Turnierteilnahmen und/oder Freundschaftsspiele) als kompletter Nachweis
für die Erfüllung der Schüler- und Jugendpflichten aus. e) Falls alle diese Möglichkeiten
noch nicht ausreichen sollten, dann müssen die Vereine gemäß § 9 eine
Ausnahmegenehmigung beantragen und sollten hierzu alle durchgeführten
Maßnahmen der Schüler- und Jugendarbeit (z.B. Schulprojekte, Schul AGs,
Rugby-Jugendworkshops, Trainingslager, Ausbildung von Jugendtrainern,
Jugendleitern, etc.) anführen. Desweitern gemäß §9c) alle
geplanten Maßnahmen 2011/12 detailliert aufführen, die zur tatsächlichen
Behebung des/der Probleme führen soll. Es sollte der positive und
nachhaltige Einsatz zur Verbesserung der Schüler- und Jugendarbeit des
Vereins klar erkennbar sein. |
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