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Spielordnung
der 3. Liga Süd-West (3. LSW) |
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Vorwort: Alle
Rugbyspiele der 3. Liga Süd-West werden grundsätzlich gemäß den Bestimmungen
der DRV-Spielordnung und den entsprechenden Richtlinien ausgetragen. Für den
Spielverkehr der 3. Liga Süd-West wurden folgende Ordnungen und Richtlinien
erstellt: a)
Spielordnung 3. Liga Süd-West (s. unten) b)
Richtlinien der 3. Liga Süd-West c)
Lizenzordnung 3. Liga Süd-West d)
Geschäftsordnung (wird noch überarbeitet) Die unter
a) – d) aufgeführten Ordnungen und Richtlinien sind für die an der 3. Liga
Süd-West teilnehmenden Vereine verbindlich. Nachstehend
werden die beschlossenen Abweichungen vom DRV-Regelwerk, beziehungsweise
Erweiterungen und Erläuterungen für die 3. Liga Süd-West aufgeführt und sind
für die beteiligten Vereine verbindlich. Spielordnung Regelungen des Liga-Ausschusse der
3. Liga Süd-West: Terminplan/-ung a) Planung und Erstellung Der Spielplan wird vom Staffelleiter
frühzeitig vor Saisonbeginn erstellt und mit einer Frist zur Beantragung von
Verlegungen den Vereinen zugeschickt. b) Der Staffelleiter kann die Frist auf
begründeten Antrag eines Vereins angemessen verlängern. c) Innerhalb der benannten Frist können,
möglichst mit dem Einverständnis der Gegner Verlegungen formlos beantragt
werden. Verweigert der Gegner die Zustimmung,
müssen beide Vereine ihre Gründe dem Staffelleiter schriftlich erläutern. d) Nach Ablauf der Verlegungsfrist wird des
überarbeitet Spielplan vom Staffelleiter für alle Vereine als verbindlich
erklärt und veröffentlicht. e) Ab diesem Zeitpunkt sind Verlegungen nur
noch bei unabwendbaren Ereignissen, z.B. witterungsbedingter Platzsperre,
höherer Gewalt zulässig. Hierzu kommen die entsprechenden Passagen der
DRV-Spielordnung und BL-Richtlinien zur Anwendung. f) Über die Genehmigung der Verlegungsanträge
oder die Ansetzung der Spiele entscheidet grundsätzlich der Staffelleiter. g) Gegen die Entscheidung des Staffelleiters
kann beim Liga-Ausschuss Einspruch eingelegt werden. Diese muss form- und
fristgerecht erfolgen: s. Unter www.rugby-sued-west.de /Reglement/ Anträge auf Spielverlegung / Wiedersprüche
/Spielproteste, Anträge
auf Spielverlegung 1. Ein
Antrag auf Spielverlegung muss, möglichst mit dem Einverständnis des Gegners,
formlos aber schriftlich beim Staffelleiter beantragt werden. Anträge per
E-Mail sind zulässig. 2. Verweigert
der Gegner die Zustimmung, müssen beide Vereine ihre Gründe dem Staffelleiter
schriftlich erläutern. 3. Über
die Genehmigung der Verlegungsanträge oder die Ansetzung der Spiele
entscheidet grundsätzlich der Staffelleiter. 4. Gegen
die Entscheidung des Staffelleiters kann beim Liga-Ausschuss Einspruch
eingelegt werden. Diese muss form- und fristgerecht erfolgen: s. Unter www.rugby-sued-west.de /Reglement/ Anträge auf Spielverlegung / Wiedersprüche
/ Spielproteste, Wiederspruch
gegen Entscheidung des Staffelleiters 1. Ein
Wiederspruch gegen eine Entscheidung des Staffelleiters muss formlos aber
schriftlich, an den kom. Leiter des
Liga-Ausschusses gestellt werden. Anträge per E-Mail sind zulässig. 2. Der
Staffelleiter Leiter reicht den Wiederspruch mit einer Beschlussempfehlung an
den Liga-Ausschuss weiter. 3. Dieser
Entscheidet über den Wiederspruch und informiert die betroffenen Parteien und
den Staffelleiter über den Beschluss Spielproteste der 3. Liga Süd-West Siehe §8 der 3.LSW Richtlinien Wiederspruch gegen eine Entscheidung des
Liga-Ausschusses 1. Gegen
einen Beschluss des Liga-Ausschusses der 3. Liga Süd-West kann gemäß § 4
Punkt 2 und 3 der DRV Schiedsordnung innerhalb von vier Wochen schriftlich
Wiederspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag nach
der Zustellung 2. Im
Falle des Widerspruches sind die Vorgaben des §15 „Allgemeine Vorschriften
für Verfahren vor dem Schiedsgericht“ und §16 „Vorschriften für das Verfahren
vor dem Schiedsgericht als Berufungsinstanz“ der DRV Schiedsordnung zu
beachten. § 3 Punkt 1 und
weitere, sowie §6 Punkt 2 und 2.1 DRV Spielordnung Spielerpässe
(Ausstellung, Vorlage und Strafe) Die
Spielerpässe werden weiterhin von den Pass-Stellen der Landesverbände ausgestellt. Die
Pass-Stellen senden jeweils eine aktuelle Aufstellung*
der gültigen Pässe zu Kontrollzwecken an den Liga-Ausschuss. Jeder
Spieler muss einen gültigen Spielerpass haben. Dieser muss bei jedem Spiel
vorgelegt werden. Einträge, wie z.B. „Pass beantrag“ oder „Pass wird
nachgereicht“ sind nicht zulässig. Wird
ein Spieler ohne vorliegendem gültigen Spielpass eingesetzt, wird das Spiel
als verloren gewertet. Begründung: Durch das fehlende Dokument wird eine
einfache und zeitnahe Kontrolle durch Schiedsrichter oder Gegner verhindert. Die
Ausstellung neuer Pässe nach dem 31.12. d. Saison müssen durch den LA
genehmigt werden. §6 1d; 2 und 2.1; §10 DRV-Spielordnung Spielfähigkeit der 1. Reihe: - Bei bis zu 15 Spielern auf dem Spielberichtsbogen müssen 3 ausgebildete
1.-Reihe-Stürmer auf dem Spielberichtsbogen markiert sein. - Bei 16-18 Spielern sind 4 ausgebildete 1.-Reihe-Stürmer
notwendig und - Bei 19-22 Spielern erhöht sich die Anzahl auf 5 ausgebildete
1.-Reihe-Stürmer. Diese Regelung bezieht sich auf den
Beginn des Spieles. Bei nicht ausreichender Anzahl an
ausgebildeten 1.-Reihe-Stürmern entsprechend der Anzahl an Spielern können die, gemäß Aufstellung aus
Regel 3.5 a) überzähligen Reserve-Spieler nicht eingesetzt werden. Verstoß: a) Tritt eine Mannschaft mit weniger als 3
ausgebildeten 1.-Reihe-Stürmern an, so findet generell kein Spiel statt. Der
Schiedsrichter wird (wenn überhaupt) nur ein gemeinsames Training leiten. Die
Wertung erfolgt dann, wie "Nicht antreten" mit 50:0 Spielpunkten,
4:0 Versuchen und 5:-2 Wertpunkten. b) Wird/werden ein oder mehrere Spieler gemäß
Aufstellung aus Regel 3.5 a) unberechtigt eingesetzt, wird gemäß §6 Punkt 2
und 2.1 der DRV Spielordnung verfahren. §6
Spielwertungen und Entscheidungsspiele der DRV-Spielordnung Nichtantreten,
Abbruch, verursachter Abbruch und Einsatz nicht
berechtigter Spieler 1. Für
Wettbewerbsspiele erfolgt die Wertung der Spiele nach folgendem Muster: a. für
ein gewonnenes Spiel erhält eine Mannschaft 4 (vier) Punkte. b. für
ein unentschiedenes Spiel erhalten beide Mannschaften 2 (zwei) Punkte. c. für
ein verlorenes Spiel erhält eine Mannschaft 0 (null) Punkte. d. im
Falle von Nicht-Antreten erhält die nicht antretende Mannschaft -2 (minus
zwei) Punkte und das Spiel wird für die andere Mannschaft mit 50:0
Spielpunkten als gewonnen gewertet (4 Punkte) zuzüglich Bonuspunkt „Versuch“. e. legt
eine Mannschaft vier oder mehr Versuche erhält sie einen Bonuspunkt
(„Versuch“). f. verliert
eine Mannschaft mit sieben oder weniger Spielpunkten Differenz erhält sie
einen Bonuspunkt („Differenz“). 2. Ein gewonnenes oder ein unentschiedenes
Spiel wird einem Verein als verloren (null Punkte), dem Gegner als gewonnen
(vier bzw. fünf Punkte) gewertet, wenn er ein Spiel abbricht, den Abbruch
verschuldet oder einen Spieler mitspielen lässt, der nicht spielberechtigt
ist. Das Spiel wird mit 0:50 Spielpunkten gewertet. Dem Gegner wird ein Bonuspunkt „Versuch“
anerkannt, wenn dieser im Spiel erzielt wurde. Ein Verzicht auf Wertpunkte
durch eine Mannschaft ist nicht statthaft. Die Wertpunkte werden durch die
spielleitende Stelle zuerkannt. 2.1 Verliert eine Mannschaft ein Spiel, setzt dabei aber unberechtigte Spieler ein, werden deren
erspielte Bonuspunkte (Versuch und/oder Differenz) nicht gewertet. Das
erspielte Ergebnis bleibt bestehen. 2.2 Falls eine Mannschaft zweimal in der
Saison nicht antritt oder ihre Mannschaft zurückzieht, verwirkt sie das
Recht, an der Runde teilzunehmen und wird in der nächsten Saison in die
Klasse unter der 2. BL eingegliedert. In diesem Falle werden die Spiele nicht
gewertet, die sie in der laufenden Saison bereits ausgetragen hat und noch
auszutragen hätte. Diese Wertung findet auch bei Rückzug bzw. Auflösung einer
Mannschaft aus der laufenden Runde Anwendung. §8 Spielzeiten der DRV Spielordnung, 1. Bei allen Spielen müssen die Mannschaften
zur festgesetzten Zeit antreten. 2. Bei Spielen, bei denen eine Mannschaft von
auswärts anreist, hat das Spiel spätestens vierzig Minuten nach der
festgesetzten Zeit zu beginnen. 3. Der Platzverein ist bei Verspätung sofort
zu verständigen. 4. Bei Fahrten auswärtiger Mannschaften zu
einem Spiel ist bei unvorherzusehenden Vorfällen, die zu einer Verzögerung
des Spieltermins oder zur Spielabsage führen, allein der Verein der reisenden
Mannschaft beweispflichtig für die Unabwendbarkeit des Vorfalles und seiner
Folgen. Der
Beweis kann nur geführt werden: a. durch ein polizeiliches Protokoll, b. durch Bescheinigung eines Automobilclubs
oder der Verkehrswachten (Autounfälle, vereiste Straße, Fahrtunterbrechungen
usw.), c. durch Bescheinigung einer Fluggesellschaft oder Bundesbahnverwaltung. §11 Spielberichtsbögen DRV
Spielordnung 1. Über alle Spiele der 3. Liga Süd-West ist
ein Spielbericht auf dem vorgeschriebenen Formular anzufertigen, der vom
Schiedsrichter geprüft und vervollständigt werden muss. 2. In
dem Bericht sind a) die
Namen der beiden Mannschaften und der beteiligten Spieler mit deren
Spielerpassnummern, b) die
ausgebildeten 1. Reihe-Stürmer, mit „O“ und die Spieler gemäß Punkt 1, Absatz
2 mit „N“ und Mannschaften mit Sondergenehmigung mit „SN“ markiert,
spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vollständig anzugeben. 3. Der
Spielberichtsbogen muss von Vertretern beider Mannschaften unterschrieben
sein. 4. Der
Spielberichtsbogen muss spätestens am 7. Werktag nach dem Spiel bei der
spielleitenden Stelle eingetroffen sein. Bei Versäumnissen muss der
zuständige Verein am Ende der Saison 50,- € Strafe für jeden nicht
rechtzeitig abgesandten Spielberichtsbogen an die Erich-Kraft-Stiftung
zahlen. Die Zahlungsaufforderung wird von der (DRV-) Geschäftsstelle erhoben. 5. Für
das ordnungsgemäße Ausfüllen (s. Punkt 9.) und für die Zusendung zur
spielleitenden Stelle ist ausschließlich die Heimmannschaft verantwortlich. 6. Bei
Nichtbeachtung der Übermittlungspflicht gemäß §11 (4) kann die spielleitende
Stelle die Einleitung eines Verfahrens vor dem Sportgericht/ Liga-Ausschuss
beantragen. §12
Ergebnisdienst DRV Spielordnung Ergebnisdienst 1. Spielergebnisse aller Spiele der 3. Liga Süd-West sind innerhalb
von 45 Minuten nach Spielende vom Heimverein an den zuständigen
Ergebnisdienst zu übermitteln. Sonntags muss die Übermittelung direkt
nach dem Spiel erfolgen. 2. Die
Ergebnisse und Versuche können beim Schiedsrichter erfragt werden, stehen
aber auch auf der Kopie des Spielberichtsbogens (Lesbarkeit prüfen). 3. Bei Nichtbeachtung der Übermittlungspflicht
kann die spielleitende Stelle die Einleitung eines Verfahrens vor dem
Ligaausschuss beantragen. Ergebnis-Übermittelung 1. Das Ergebnis muss per SMS übermittelt
werden. 2. Format: Spielpunkte Heim, Spielpunkte Gast,
Versuche Heim, Versuche Gast Adresse vom
Ergebnisdienst: Uwe Kaelcke (Leitung 1. BL), Mobil MS:0179/2401273 §10.3 und 4
Jugendspielordnung:
Einsatz von Juniorenspielern in der 3. Liga-Süd-West Gemäß DRV- und DRJ-Spielordnung §10.3 und 4 dürfen in
den Spielen der 3. Liga Süd-West Juniorenspieler eingesetzt werden.
Voraussetzung dafür ist: - Genehmigung
des Landesverbandes, - Schriftliche
Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten - Sportärztliches
Attest über die Unbedenklichkeit des Einsatzes Diese müssen dem Spielerpass beiliegen, beziehungsweise
deren Vorlage und Prüfung durch einen Vermerk auf dem Spielerpass oder durch
die Ausstellung eines Seniorenpasses bestätigt sein. Achtung: Es sind für die eingesetzten
Juniorenspieler die Vorgaben, betreffs - der reduzierten Spielzeiten (Zurzeit beträgt die Spielzeit für
Junioren 2 x 35 min., bei Turnieren gemäß Jugendspielordnung 10.4), und - des
Einsatzes in der ersten und/oder zweiten Sturmreihe (DRV Sicherheitsregel,
Regel 20 Gedränge) zu beachten. §10 DRJ-Spielordnung Altersklassen 10.1. Alle Meisterschaftsspiele auf Landesverbands- oder Bundesebene
werden getrennt nach Altersklassen durchgeführt, wobei bis zur Altersklasse
Schüler A (U14) gemischte Mädchen- und Jungenmannschaften zulässig sind. Die
Eingruppierung der Spieler in ihre Altersklassen erfolgt jährlich zu
Saisonbeginn nach Geburtsjahrgängen: Junioren (U18): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang
wird im Jahr des Saisonbeginns 17 Jahre alt. Jugend (U16): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des
Saisonbeginns 15 Jahre alt. Schüler A (U14): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang
wird im Jahr des Saisonbeginns 13 Jahre alt. Schüler B (U12): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang
wird im Jahr des Saisonbeginns 11 Jahre alt. Schüler C (U10): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang
wird im Jahr des Saisonbeginns 9 Jahre alt. Schüler D (U8): Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang
wird im Jahr des Saisonbeginns 7 Jahre alt. Abweichend
von der Altersklassenregelung können Jungen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres noch weiter in der Altersklasse Junioren (U18) spielen. Abweichend
von der Altersklassenregelung können Mädchen bis zur Vollendung des 15.
Lebensjahres in der Altersklasse Schüler A (U14) in gemischten Mannschaften
eingesetzt werden. Mädchen, die während der laufenden Saison 15 Jahre alt
werden, dürfen bis zum Saisonabschluss inkl. der DM am Spielbetrieb
teilnehmen. 10.2. Spieler der Altersklasse Schüler D bis Jugend können nur in ihrer
eigenen und in der jeweils nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden,
jedoch nicht in der 1. u. 2. Sturmreihe. 10.3. Spieler, die in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt
werden sollen, benötigen hierzu die Freigabe des entsprechenden Landesverbandes.
Die Freigabe darf nur erteilt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Schriftliche
Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten - Sportärztliches
Attest über die Unbedenklichkeit des Einsatzes Ein
Spieler, der in einer höheren Altersklasse eingesetzt wird, darf maximal die
für seine Altersklasse in den Spielregeln vorgesehene Spielzeit eingesetzt
werden. 10.4. Die Spielzeiten der jeweiligen
Altersklassen ergeben sich aus dem Regelwerk der SDRV, den Schüler- und
Jugendregeln. Ergänzung: Spielzeit für Junioren = 2 x
35 min. Abweichend von der
Regelspielzeit sollen im Rahmen einer Turnierveranstaltung die Spielzeiten
verkürzt werden. Die Kürzung ist
abhängig von der Anzahl der zu absolvierenden Spiele. Die tägliche Gesamtspielzeit
darf nachfolgende Dauer nicht überschreiten: Junioren: 100 Minuten Jugend: 100 Minuten Schüler
A: 90 Minuten Schüler
B: 75 Minuten Schüler
C: 60 Minuten Schüler
D: 45 Minuten Für die Einhaltung ist
der jeweilige Ausrichter / Veranstalter verantwortlich. Alterseinteilung
für die Saison 2010/11 Altersgruppen
Intern. Bezeichnung Jahrgänge Junioren U18 1993/94 Jugend U16 1995/96 Schüler A U14 1997/98 Schüler B U12 1999/00 Schüler C U10 2001/02 Schüler D U08 2003/04 Alterseinteilung
für die Saison 2012/13 Altersgruppen
Intern. Bezeichnung Jahrgänge Junioren U18 1994/95 Jugend U16 1996/97 Schüler A U14 1998/99 Schüler B U12 2000/01 Schüler C U10 2002/03 Schüler D U08 2004/05 Erläuterung:
Jeweils
zwei komplette Jahrgänge sind eine Altersgruppe. Zum Saisonende wechselt der
ältere Jahrgang einer Altersgruppe in die nächsthöhere und wird dort zum
jüngeren Jahrgang. |
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Beschlossen
und verkündet am 15.07.2011 |
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