Spielordnung der 3. Liga Süd-West (3. LSW)

Vorwort:

Alle Rugbyspiele der 3. Liga Süd-West werden grundsätzlich gemäß den Bestimmungen der DRV-Spielordnung und den entsprechenden Richtlinien ausgetragen.

Für den Spielverkehr der 3. Liga Süd-West wurden folgende Ordnungen und Richtlinien erstellt:

a) Spielordnung 3. Liga Süd-West (s. unten)

b) Richtlinien der 3. Liga Süd-West

c) Lizenzordnung 3. Liga Süd-West

d) Geschäftsordnung (wird noch überarbeitet)

Die unter a) – d) aufgeführten Ordnungen und Richtlinien sind für die an der 3. Liga Süd-West teilnehmenden Vereine verbindlich.

Nachstehend werden die beschlossenen Abweichungen vom DRV-Regelwerk, beziehungsweise Erweiterungen und Erläuterungen für die 3. Liga Süd-West aufgeführt und sind für die beteiligten Vereine verbindlich.

Spielordnung

Regelungen des Liga-Ausschusse der 3. Liga Süd-West:

Terminplan/-ung

a)  Planung und Erstellung

      Der Spielplan wird vom Staffelleiter frühzeitig vor Saisonbeginn erstellt und mit einer Frist zur Beantragung von Verlegungen den Vereinen zugeschickt.

b)  Der Staffelleiter kann die Frist auf begründeten Antrag eines Vereins angemessen verlängern.

c)  Innerhalb der benannten Frist können, möglichst mit dem Einverständnis der Gegner Verlegungen formlos beantragt werden.

      Verweigert der Gegner die Zustimmung, müssen beide Vereine ihre Gründe dem Staffelleiter schriftlich erläutern.

d)  Nach Ablauf der Verlegungsfrist wird des überarbeitet Spielplan vom Staffelleiter für alle Vereine als verbindlich erklärt und veröffentlicht.

e)  Ab diesem Zeitpunkt sind Verlegungen nur noch bei unabwendbaren Ereignissen, z.B. witterungsbedingter Platzsperre, höherer Gewalt zulässig. Hierzu kommen die entsprechenden Passagen der DRV-Spielordnung und BL-Richtlinien zur Anwendung.

f)   Über die Genehmigung der Verlegungsanträge oder die Ansetzung der Spiele entscheidet grundsätzlich der Staffelleiter.

g)  Gegen die Entscheidung des Staffelleiters kann beim Liga-Ausschuss Einspruch eingelegt werden. Diese muss form- und fristgerecht erfolgen: s. Unter www.rugby-sued-west.de /Reglement/ Anträge auf Spielverlegung / Wiedersprüche /Spielproteste,

Anträge auf Spielverlegung

1.  Ein Antrag auf Spielverlegung muss, möglichst mit dem Einverständnis des Gegners, formlos aber schriftlich beim Staffelleiter beantragt werden. Anträge per E-Mail sind zulässig.

2.  Verweigert der Gegner die Zustimmung, müssen beide Vereine ihre Gründe dem Staffelleiter schriftlich erläutern.

3.  Über die Genehmigung der Verlegungsanträge oder die Ansetzung der Spiele entscheidet grundsätzlich der Staffelleiter.

4.  Gegen die Entscheidung des Staffelleiters kann beim Liga-Ausschuss Einspruch eingelegt werden. Diese muss form- und fristgerecht erfolgen: s. Unter www.rugby-sued-west.de /Reglement/ Anträge auf Spielverlegung / Wiedersprüche / Spielproteste,

Wiederspruch gegen Entscheidung des Staffelleiters

1.  Ein Wiederspruch gegen eine Entscheidung des Staffelleiters muss formlos aber schriftlich, an den kom. Leiter des Liga-Ausschusses gestellt werden. Anträge per E-Mail sind zulässig.

2.  Der Staffelleiter Leiter reicht den Wiederspruch mit einer Beschlussempfehlung an den Liga-Ausschuss weiter.

3.  Dieser Entscheidet über den Wiederspruch und informiert die betroffenen Parteien und den Staffelleiter über den Beschluss

Spielproteste der 3. Liga Süd-West

Siehe §8 der 3.LSW Richtlinien

Wiederspruch gegen eine Entscheidung des Liga-Ausschusses

1.  Gegen einen Beschluss des Liga-Ausschusses der 3. Liga Süd-West kann gemäß § 4 Punkt 2 und 3 der DRV Schiedsordnung innerhalb von vier Wochen schriftlich Wiederspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung

2.  Im Falle des Widerspruches sind die Vorgaben des §15 „Allgemeine Vorschriften für Verfahren vor dem Schiedsgericht“ und §16 „Vorschriften für das Verfahren vor dem Schiedsgericht als Berufungsinstanz“ der DRV Schiedsordnung zu beachten.

§ 3 Punkt 1 und weitere, sowie §6 Punkt 2 und 2.1 DRV Spielordnung

Spielerpässe (Ausstellung, Vorlage und Strafe)

Die Spielerpässe werden weiterhin von den Pass-Stellen der Landesverbände ausgestellt.

Die Pass-Stellen senden jeweils eine aktuelle Aufstellung* der gültigen Pässe zu Kontrollzwecken an den Liga-Ausschuss.

Jeder Spieler muss einen gültigen Spielerpass haben. Dieser muss bei jedem Spiel vorgelegt werden. Einträge, wie z.B. „Pass beantrag“ oder „Pass wird nachgereicht“ sind nicht zulässig.

Wird ein Spieler ohne vorliegendem gültigen Spielpass eingesetzt, wird das Spiel als verloren gewertet. Begründung: Durch das fehlende Dokument wird eine einfache und zeitnahe Kontrolle durch Schiedsrichter oder Gegner verhindert.

Die Ausstellung neuer Pässe nach dem 31.12. d. Saison müssen durch den LA genehmigt werden.

§6 1d; 2 und 2.1; §10 DRV-Spielordnung

Spielfähigkeit der 1. Reihe:

-    Bei bis zu 15 Spielern auf dem Spielberichtsbogen müssen 3 ausgebildete 1.-Reihe-Stürmer auf dem Spielberichtsbogen markiert sein.

-    Bei 16-18 Spielern sind 4 ausgebildete 1.-Reihe-Stürmer notwendig und

-    Bei 19-22 Spielern erhöht sich die Anzahl auf 5 ausgebildete 1.-Reihe-Stürmer.

Diese Regelung bezieht sich auf den Beginn des Spieles.

Bei nicht ausreichender Anzahl an ausgebildeten 1.-Reihe-Stürmern entsprechend der Anzahl an Spielern können die, gemäß Aufstellung aus Regel 3.5 a) überzähligen Reserve-Spieler nicht eingesetzt werden.

Verstoß:

a)  Tritt eine Mannschaft mit weniger als 3 ausgebildeten 1.-Reihe-Stürmern an, so findet generell kein Spiel statt. Der Schiedsrichter wird (wenn überhaupt) nur ein gemeinsames Training leiten. Die Wertung erfolgt dann, wie "Nicht antreten" mit 50:0 Spielpunkten, 4:0 Versuchen und 5:-2 Wertpunkten.

b)  Wird/werden ein oder mehrere Spieler gemäß Aufstellung aus Regel 3.5 a) unberechtigt eingesetzt, wird gemäß §6 Punkt 2 und 2.1 der DRV Spielordnung verfahren.

§6 Spielwertungen und Entscheidungsspiele der DRV-Spielordnung

Nichtantreten, Abbruch, verursachter Abbruch und Einsatz nicht berechtigter Spieler

1.      Für Wettbewerbsspiele erfolgt die Wertung der Spiele nach folgendem Muster:

a.      für ein gewonnenes Spiel erhält eine Mannschaft 4 (vier) Punkte.

b.      für ein unentschiedenes Spiel erhalten beide Mannschaften 2 (zwei) Punkte.

c.      für ein verlorenes Spiel erhält eine Mannschaft 0 (null) Punkte.

d.      im Falle von Nicht-Antreten erhält die nicht antretende Mannschaft -2 (minus zwei) Punkte und das Spiel wird für die andere Mannschaft mit 50:0 Spielpunkten als gewonnen gewertet (4 Punkte) zuzüglich Bonuspunkt „Versuch“.

e.      legt eine Mannschaft vier oder mehr Versuche erhält sie einen Bonuspunkt („Versuch“).

f.       verliert eine Mannschaft mit sieben oder weniger Spielpunkten Differenz erhält sie einen Bonuspunkt („Differenz“).

2.      Ein gewonnenes oder ein unentschiedenes Spiel wird einem Verein als verloren (null Punkte), dem Gegner als gewonnen (vier bzw. fünf Punkte) gewertet, wenn er ein Spiel abbricht, den Abbruch verschuldet oder einen Spieler mitspielen lässt, der nicht spielberechtigt ist. Das Spiel wird mit 0:50 Spielpunkten gewertet.

         Dem Gegner wird ein Bonuspunkt „Versuch“ anerkannt, wenn dieser im Spiel erzielt wurde. Ein Verzicht auf Wertpunkte durch eine Mannschaft ist nicht statthaft. Die Wertpunkte werden durch die spielleitende Stelle zuerkannt.

2.1    Verliert eine Mannschaft ein Spiel, setzt dabei aber unberechtigte Spieler ein, werden deren erspielte Bonuspunkte (Versuch und/oder Differenz) nicht gewertet. Das erspielte Ergebnis bleibt bestehen.

2.2    Falls eine Mannschaft zweimal in der Saison nicht antritt oder ihre Mannschaft zurückzieht, verwirkt sie das Recht, an der Runde teilzunehmen und wird in der nächsten Saison in die Klasse unter der 2. BL eingegliedert. In diesem Falle werden die Spiele nicht gewertet, die sie in der laufenden Saison bereits ausgetragen hat und noch auszutragen hätte. Diese Wertung findet auch bei Rückzug bzw. Auflösung einer Mannschaft aus der laufenden Runde Anwendung.

§8 Spielzeiten der DRV Spielordnung,

1.    Bei allen Spielen müssen die Mannschaften zur festgesetzten Zeit antreten.

2.    Bei Spielen, bei denen eine Mannschaft von auswärts anreist, hat das Spiel spätestens vierzig Minuten nach der festgesetzten Zeit zu beginnen.

3.    Der Platzverein ist bei Verspätung sofort zu verständigen.

4.    Bei Fahrten auswärtiger Mannschaften zu einem Spiel ist bei unvorherzusehenden Vorfällen, die zu einer Verzögerung des Spieltermins oder zur Spielabsage führen, allein der Verein der reisenden Mannschaft beweispflichtig für die Unabwendbarkeit des Vorfalles und seiner Folgen.

Der Beweis kann nur geführt werden:

a.    durch ein polizeiliches Protokoll,

b.    durch Bescheinigung eines Automobilclubs oder der Verkehrswachten (Autounfälle, vereiste Straße, Fahrtunterbrechungen usw.),

c.    durch Bescheinigung einer Fluggesellschaft oder Bundesbahnverwaltung.

§11 Spielberichtsbögen DRV Spielordnung

1.    Über alle Spiele der 3. Liga Süd-West ist ein Spielbericht auf dem vorgeschriebenen Formular anzufertigen, der vom Schiedsrichter geprüft und vervollständigt werden muss.

2.    In dem Bericht sind

a)    die Namen der beiden Mannschaften und der beteiligten Spieler mit deren Spielerpassnummern,

b)    die ausgebildeten 1. Reihe-Stürmer, mit „O“ und die Spieler gemäß Punkt 1, Absatz 2 mit „N“ und Mannschaften mit Sondergenehmigung mit „SN“ markiert, spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vollständig anzugeben.

3.    Der Spielberichtsbogen muss von Vertretern beider Mannschaften unterschrieben sein.

4.    Der Spielberichtsbogen muss spätestens am 7. Werktag nach dem Spiel bei der spielleitenden Stelle eingetroffen sein. Bei Versäumnissen muss der zuständige Verein am Ende der Saison 50,- € Strafe für jeden nicht rechtzeitig abgesandten Spielberichtsbogen an die Erich-Kraft-Stiftung zahlen. Die Zahlungsaufforderung wird von der (DRV-) Geschäftsstelle erhoben.

5.    Für das ordnungsgemäße Ausfüllen (s. Punkt 9.) und für die Zusendung zur spielleitenden Stelle ist ausschließlich die Heimmannschaft verantwortlich.

6.    Bei Nichtbeachtung der Übermittlungspflicht gemäß §11 (4) kann die spielleitende Stelle die Einleitung eines Verfahrens vor dem Sportgericht/ Liga-Ausschuss beantragen.

§12 Ergebnisdienst DRV Spielordnung

Ergebnisdienst

1.   Spielergebnisse aller Spiele der 3. Liga Süd-West sind innerhalb von 45 Minuten nach Spielende vom Heimverein an den zuständigen Ergebnisdienst zu übermitteln.

      Sonntags muss die Übermittelung direkt nach dem Spiel erfolgen.

2.    Die Ergebnisse und Versuche können beim Schiedsrichter erfragt werden, stehen aber auch auf der Kopie des Spielberichtsbogens (Lesbarkeit prüfen).

3.   Bei Nichtbeachtung der Übermittlungspflicht kann die spielleitende Stelle die Einleitung eines Verfahrens vor dem Ligaausschuss beantragen.

Ergebnis-Übermittelung

1.     Das Ergebnis muss per SMS übermittelt werden.

2.     Format:

        Spielpunkte Heim, Spielpunkte Gast, Versuche Heim, Versuche Gast
(z. B. 12 : 5; 2 : 1 = 12 erzielte Punkte Heim, 5 erzielte Punkte Gast; 2 Versuche Heim und 1 Versuch Gast).*

Adresse vom Ergebnisdienst:

Uwe Kaelcke (Leitung 1. BL), Mobil MS:0179/2401273

§10.3 und 4 Jugendspielordnung:

Einsatz von Juniorenspielern in der 3. Liga-Süd-West

Gemäß DRV- und DRJ-Spielordnung §10.3 und 4 dürfen in den Spielen der 3. Liga Süd-West Juniorenspieler eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist:

-      Genehmigung des Landesverbandes,

-      Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten

-      Sportärztliches Attest über die Unbedenklichkeit des Einsatzes

Diese müssen dem Spielerpass beiliegen, beziehungsweise deren Vorlage und Prüfung durch einen Vermerk auf dem Spielerpass oder durch die Ausstellung eines Seniorenpasses bestätigt sein.

Achtung: Es sind für die eingesetzten Juniorenspieler die Vorgaben, betreffs

-    der reduzierten Spielzeiten (Zurzeit beträgt die Spielzeit für Junioren 2 x 35 min., bei Turnieren gemäß Jugendspielordnung 10.4), und

-    des Einsatzes in der ersten und/oder zweiten Sturmreihe (DRV Sicherheitsregel, Regel 20  Gedränge) zu beachten.

§10 DRJ-Spielordnung Altersklassen

10.1.    Alle Meisterschaftsspiele auf Landesverbands- oder Bundesebene werden getrennt nach Altersklassen durchgeführt, wobei bis zur Altersklasse Schüler A (U14) gemischte Mädchen- und Jungenmannschaften zulässig sind.

             Die Eingruppierung der Spieler in ihre Altersklassen erfolgt jährlich zu Saisonbeginn nach Geburtsjahrgängen:

Junioren (U18):     Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 17 Jahre alt.

Jugend (U16):        Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 15 Jahre alt.

Schüler A (U14):   Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 13 Jahre alt.

Schüler B (U12):   Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 11 Jahre alt.

Schüler C (U10):   Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 9 Jahre alt.

Schüler D (U8):     Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 7 Jahre alt.

             Abweichend von der Altersklassenregelung können Jungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch weiter in der Altersklasse Junioren (U18) spielen.

             Abweichend von der Altersklassenregelung können Mädchen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres in der Altersklasse Schüler A (U14) in gemischten Mannschaften eingesetzt werden. Mädchen, die während der laufenden Saison 15 Jahre alt werden, dürfen bis zum Saisonabschluss inkl. der DM am Spielbetrieb teilnehmen.

10.2.    Spieler der Altersklasse Schüler D bis Jugend können nur in ihrer eigenen und in der jeweils nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden, jedoch nicht in der 1. u. 2. Sturmreihe.

10.3.    Spieler, die in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden sollen, benötigen hierzu die Freigabe des entsprechenden Landesverbandes. Die Freigabe darf nur erteilt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

-    Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten

-    Sportärztliches Attest über die Unbedenklichkeit des Einsatzes

      Ein Spieler, der in einer höheren Altersklasse eingesetzt wird, darf maximal die für seine Altersklasse in den Spielregeln vorgesehene Spielzeit eingesetzt werden.

10.4.    Die Spielzeiten der jeweiligen Altersklassen ergeben sich aus dem Regelwerk der SDRV, den Schüler- und Jugendregeln.

      Ergänzung: Spielzeit für Junioren = 2 x 35 min.

Abweichend von der Regelspielzeit sollen im Rahmen einer Turnierveranstaltung die Spielzeiten verkürzt werden.

Die Kürzung ist abhängig von der Anzahl der zu absolvierenden Spiele. Die tägliche Gesamtspielzeit darf nachfolgende Dauer nicht überschreiten:

Junioren:     100 Minuten

Jugend:       100 Minuten

Schüler A:   90 Minuten

Schüler B:   75 Minuten

Schüler C:  60 Minuten

Schüler D:  45 Minuten

Für die Einhaltung ist der jeweilige Ausrichter / Veranstalter verantwortlich.

Alterseinteilung für die Saison 2010/11

Altersgruppen Intern. Bezeichnung Jahrgänge

Junioren U18 1993/94

Jugend U16 1995/96

Schüler A U14 1997/98

Schüler B U12 1999/00

Schüler C U10 2001/02

Schüler D U08 2003/04

Alterseinteilung für die Saison 2012/13

Altersgruppen Intern. Bezeichnung Jahrgänge

Junioren U18 1994/95

Jugend U16 1996/97

Schüler A U14 1998/99

Schüler B U12 2000/01

Schüler C U10 2002/03

Schüler D U08 2004/05

Erläuterung:

Jeweils zwei komplette Jahrgänge sind eine Altersgruppe. Zum Saisonende wechselt der ältere Jahrgang einer Altersgruppe in die nächsthöhere und wird dort zum jüngeren Jahrgang.

Beschlossen und verkündet am 15.07.2011